Clearingstelle: Betriebliche Altersvorsorge
LOHNKONZEPTPLUS:
unsere Clearingstelle für die betriebliche Altersvorsorge.
„Ein solides Fundament für die betriebliche Altersvorsorge, um die Haftung und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.“
- Versorgungsordnung mit Rechtssicherheit
- Clearing- und Schnittstelle für alle bAV-Verträge
- Überprüfung der Verträge die von außen neu ins Unternehmen kommen
- Verwaltung der bAV-Verträge
- Interessenvertretung für den Arbeitgeber
- Mitarbeitergespräche und Beratung
Warum eine Clearing-Stelle?
Unsere Clearing-Stelle minimiert die Haftung der Arbeitgeber*innen und ermöglicht auch zukünftig, mitgebrachte bAV-Verträge neuer Arbeitnehmer*innen zu integrieren. Ziel ist es, alle Verträge zusammenzuführen, um den Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung im Bereich bAV deutlich zu reduzieren.
Neuerungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden in die Versorgungsordnung eingepflegt und bei Änderungen ergänzt. Gerade wegen den ständigen Neuerungen raten wir jedem Arbeitgeber*in proaktiv zu agieren, anstatt nur zu reagieren. Einmal richtig strukturiert und eingerichtet wird aus der bAV ein „Sozialpakt“, der nicht nur für Ihre Arbeitnehmer*innen, sondern auch Ihnen als Arbeitgeber*in enormen Mehrwert schafft.
Wir bauen eine Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen auf und schaffen damit eine Rechtssicherheit und Enthaftung für den Arbeitgeber*in. Zielsetzung ist die optimale Versorgungsordnung unter Berücksichtigung des jeweiligen Tarifvertrages, Festlegung der Durchführungswege und Zusagen.
Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Flexible Arbeitszeitkonten/Lebensarbeitszeitkonten
Mit der eigenen Versorgungsordnung legen Sie als Arbeitgeber*in die Regeln für die betriebliche Altersvorsorge in ihrem Unternehmen fest, denn die Aarbeitnehmer*innen haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Wir enthaften den Arbeitgeber*in so gut es geht durch die Versorgungsordnung und einer sicheren Zusage. Bei der arbeitsrechtlichen Zusage kann ein Versicherer den Arbeitgeber*in nicht enthaften, da die Zusage durch den Arbeitgeber*in erfolgt. Jedoch besteht die Möglichkeit (und das ist zwingend anzuraten), die Finanzierung der Zusage so auszugestalten, dass das Risiko des Arbeitgebers*in bei nahe Null liegt.
Wie kann das umgesetzt werden?
- Wahl der Zusage-Art (BOLZ – beitragsorientierte Leistungszusage)
- Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung von 1 % im Rentenbezug
- Auswahl des Versicherers (Finanzstärke ect.)
Mit der Erstellung einer Versorgungsordnung schafft sich der Arbeitgeber*in ein eigenes Regelwerk mit allen für ihn relevanten Parametern. Neu ins Unternehmen eintretende Arbeitnehmer*innen können ihre Versorgung entsprechend diesem Regelwerk ausrichten und Kapital aus evtl. bereits bestehenden bAV-Verträgen in das Konzept des neuen Arbeitgebers übertragen. Hierdurch werden auch enorme Verluste bei dem Arbeitnehmer*in vermieden, und es entstehen weitere Pluspunkte beim Thema „Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber*in“, beispielsweise bei der Mitarbeitergewinnung.
Um ein für die Zukunft einheitliches Vorgehen gewährleisten zu können, ist es vorteilhaft, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen und im Unternehmen zu leben.
Unsere innovativen Konzepte unterstützen Sie dabei.
Altersvorsorge mit Sicherheiten! Einfach, transparent und stark!
Einmal richtig strukturiert und eingerichtet wird aus der bAV ein „Sozialpakt“, der nicht nur für Ihre Arbeitnehmer*in, sondern auch Ihnen als Arbeitgeber*in enormen Mehrwert schafft.